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   BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10   

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BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10 (https://dejure.org/2010,6743)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2010 - 7 A 7.10 (https://dejure.org/2010,6743)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2010 - 7 A 7.10 (https://dejure.org/2010,6743)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 2 EnWG, § 22 Abs 1 BImSchG, § 6 BImSchV 26, Art 2 Abs 2 GG, § 43 S 2 EnWG
    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer 110-/380-kV-Hochspannungsfreileitung; Inanspruchnahme von bereits mit Leitungsrechten belasteten Grundstücken; Nachbarschutz

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses aufgrund seiner enteignungsähnlichen Vorwirkung - Vorliegen einer Planrechtfertigung im Falle des Neubaus einer Hochspannungsleitung - Beanspruchung von Nachbarschutz gegenüber einem ...

  • rewis.io

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer 110-/380-kV-Hochspannungsfreileitung; Inanspruchnahme von bereits mit Leitungsrechten belasteten Grundstücken; Nachbarschutz

  • ra.de
  • rewis.io

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer 110-/380-kV-Hochspannungsfreileitung; Inanspruchnahme von bereits mit Leitungsrechten belasteten Grundstücken; Nachbarschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf umfassende gerichtliche Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses aufgrund seiner enteignungsähnlichen Vorwirkung; Vorliegen einer Planrechtfertigung im Falle des Neubaus einer Hochspannungsleitung; Beanspruchung von Nachbarschutz gegenüber einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10
    Deswegen haben die betroffenen Eigentümer einen Anspruch aus Art. 14 Abs. 1 GG, von einer nicht dem Wohl der Allgemeinheit dienenden, insbesondere nicht gesetzmäßigen Entziehung ihres Grundeigentums verschont zu werden; sie können grundsätzlich eine umfassende gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses beanspruchen (stRspr, vgl. Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308).

    Zudem dürfen nach summarischer Prüfung der Verwirklichung des Gesamtvorhabens auch im weiteren Verlauf keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308).

    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist erst dann überschritten, wenn eine alternative Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt (vgl. Urteil vom 12. August 2009 a.a.O. S. 332 m.w.N.) oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 23).

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10
    Mit Beschluss vom 22. Juli 2010 (BVerwG 7 VR 4.10) hat der Senat den Antrag der Kläger auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 22. Februar 2010 abgelehnt.

    In seinem Beschluss vom 22. Juli 2010 (BVerwG 7 VR 4.10) hat der Senat hierzu Folgendes ausgeführt:.

    Die von den Klägern in ihrem letzten Schriftsatz erneut angesprochene Abschnittsbildung ist rechtmäßig (vgl. Beschluss vom 22. Juli 2010 - BVerwG 7 VR 4.10 - Rn. 27 und 28).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10
    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist erst dann überschritten, wenn eine alternative Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange als eindeutig vorzugswürdig aufdrängt (vgl. Urteil vom 12. August 2009 a.a.O. S. 332 m.w.N.) oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 23).

    Immissionsschutzrechtliche Belange können zu Gunsten entgegenstehender Belange von hohem Gewicht zurückgestellt werden (Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 23).

  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10
    Vorbelastungen prägen in ihrem Einwirkungsbereich liegende Grundstücke und mindern im Grundsatz ihre Schutzwürdigkeit (Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2 und vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 23).

    Eine Grenze der Berücksichtigung von Vorbelastungen wird erst durch rechtswidrige Eigentums- und Gesundheitsbeeinträchtigungen gezogen (Urteil vom 28. Oktober 1998 a.a.O. S. 357).

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10
    Der Frage, ob für den Neubau von Hochspannungsfreileitungen überhaupt gefordert werden kann, dass dem jeweiligen Planungsabschnitt eine selbstständige Funktion zukommen muss (verneint für schienengebundene Anlagen durch Beschlüsse vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8 und vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 25.95 - NVwZ-RR 1997, 525), muss daher nicht weiter nachgegangen werden.

    Selbst wenn man die in der Rechtsprechung für Straßenbauvorhaben entwickelten Grundsätze entgegen den zu schienengebundenen Anlagen ergangenen Beschlüssen vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - (Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8) und vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 25.95 - (NVwZ-RR 1997, 525) auf die Planfeststellung von Freileitungen übertragen würde, genügte dies.

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 25.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Reduzierung der Anzahl der

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10
    Der Frage, ob für den Neubau von Hochspannungsfreileitungen überhaupt gefordert werden kann, dass dem jeweiligen Planungsabschnitt eine selbstständige Funktion zukommen muss (verneint für schienengebundene Anlagen durch Beschlüsse vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8 und vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 25.95 - NVwZ-RR 1997, 525), muss daher nicht weiter nachgegangen werden.

    Selbst wenn man die in der Rechtsprechung für Straßenbauvorhaben entwickelten Grundsätze entgegen den zu schienengebundenen Anlagen ergangenen Beschlüssen vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - (Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8) und vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 25.95 - (NVwZ-RR 1997, 525) auf die Planfeststellung von Freileitungen übertragen würde, genügte dies.

  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 46.95

    Immissionsschutz: Anforderungen des Nachbarschutzes gegenüber elektromagnetischen

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10
    Denn eine Hochspannungsfreileitung - als sonstige ortsfeste Einrichtung im Sinne von § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG - bedarf keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG (Beschluss vom 9. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 46.95 - Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 13).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber in seinem vor Erlass der 26. BImSchV ergangenen, eine Hochspannungsleitung betreffenden Beschluss vom 9. Februar 1996 (a.a.O.) die Grenzwertempfehlung der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen herangezogen (ebenso Beschluss vom 2. August 1994 - BVerwG 7 VR 3.94 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 2), die auch der zum 1. Januar 1997 in Kraft getretenen 26. BImSchV zugrunde liegt.

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10
    Vorbelastungen prägen in ihrem Einwirkungsbereich liegende Grundstücke und mindern im Grundsatz ihre Schutzwürdigkeit (Urteile vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 2 und vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - BVerwGE 107, 350 = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 23).
  • EGMR, 03.07.2007 - 32015/02

    H. G. gegen Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung vom 3. Juli 2007 - 32015/02 - (NVwZ 2008, 1215) eine Verletzung von Art. 8 (Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 2 (Recht auf Leben) der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Protokolls Nr. 1 zur Konvention (Schutz des Eigentums) durch die Anwendung der Grenzwerte der 26. BImSchV auf von Hochfrequenzanlagen ausgehende elektromagnetische Strahlung ebenfalls nicht erkennen können.
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2010 - 7 A 7.10
    Näher zu prüfen hatte sie nur sich aufdrängende alternative Streckenführungen (Urteil vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18).
  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

  • BVerwG, 15.09.1995 - 11 VR 16.95

    Recht des Schienenverkehrs: Parallelführung von Freileitungen bei der

  • BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92

    Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung

  • BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97

    Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Planfeststellungsbeschluß;

  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

  • BVerwG, 03.07.1996 - 11 A 64.95

    Verwaltungsverfahrensrecht: Auslegung von Plänen im Planfeststellungsverfahren;

  • BVerwG, 09.04.2003 - 9 A 37.02

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; Abwägung bei

  • BVerwG, 19.05.2010 - 7 A 6.10
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 A 15.03

    Abwägungsspielraum; Alternativenvergleich; Auswahlentscheidung; besonders

  • BVerwG, 02.08.1994 - 7 VR 3.94

    Ausbau der Bahnstrecken als sog. Lückenschlussmaßnahmen im Wege der deutschen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Die Einhaltung der sich nach diesen Maßstäben ergebende Pflicht der Planfeststellungsbehörde zur Ermittlung, Bewertung und Gewichtung einzelner Belange im Rahmen der Variantenprüfung unterliegt uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle; die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist damit - den dargestellten allgemeinen Grundsätzen der Abwägungskontrolle folgend - überschritten, wenn der Planungsbehörde bei der Variantenauswahl infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116, juris Rn. 98; Gerichtsbescheid vom 21.9.2010 - 7 A 7.10 - juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 18.12.2014 - 5 S 1444/14 - ESVGH 65, 182, juris Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 20 A 1923/11

    Rohrleitungsgesetz für die Kohlenstoffmonoxid-(CO)-Pipeline der Bayer AG

    vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2013 - 9 A 16.12 -, NVwZ 2013, 1209 (Rn. 85), und vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 -, BVerwGE 138, 226 (Rn. 55 ff.), Gerichtsbescheid vom 21. September 2010 - 7 A 7.10 -, juris.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Der Senat ist in seinem Gerichtsbescheid vom 21. September 2010 - BVerwG 7 A 7.10 - (juris Rn. 17) unter Bezugnahme auf eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission vom 21./22. Februar 2008 davon ausgegangen, dass die der 26. BImSchV zugrunde liegenden Annahmen durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse nicht überholt seien.
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